Abrechnung und Kostenübernahme
Ich stelle unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus meine ärztliche Leistung privat in Rechnung. Die Höhe der Kosten richtet sich nach den jeweiligen Ziffern der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Es ist möglich, dass Ihre private Krankenkasse die Kosten für die erbrachten Leistungen teilweise oder komplett erstatten. Sollte meine Rechnung nicht von Ihrer Krankenkasse erstattet werden, müssen Sie diese in Eigenleistung bezahlen. Deshalb erkundigen Sie sich, wenn nötig, vor der Beratung, ob die von mir in Rechnung gestellten Leistungen von Ihrer privaten Krankenkasse übernommen werden.
Eine Abrechnung über gesetzliche Krankenkassen ist nicht möglich. Auch als gesetzlich Versicherte erhalten Sie eine privatärztliche Rechnung über die erbrachten Leistungen.